Pkw-Teilkaskoversicherung

Günstige Pkw-Teilkaskoversicherung finden

Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Pkw-Teilkaskoversicherung online zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier übrigens Ihre Pkw-Versicherung auch online abschließen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können. Und Sie bei Bedarf Ihre Pkw-Teilkaskoversicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Pkw-Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Die Pkw-Teilkaskoversicherung der SAW-Assekuranz GmbH

PKW TeilkaskoversicherungSie suchen eine günstige Pkw-Versicherung für Ihren Pkw?

Wenn Sie für Ihren Pkw auch Kasko Versicherungsschutz wünschen, sollten Sie auf alle Fälle in unserem Versicherungsvergleichsrechner nicht nur den Beitrag vergleichen, sondern auch die Leistungen. Diese stellt dann unser Pkw-Teilkaskoversicherung Vergleichsrechner genau für Sie dar. Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile. Der Versicherer versichert z.B. auch die auf der beigefügten Liste zusätzlich mit ausgewiesenen Fahrzeug- und Zubehörteile.

In der Pkw-Teilkaskoversicherung sind beispielsweise Schäden

  1. durch Brand oder Explosion;
  2. durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen;
  3. durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind;
  4. durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes,

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