Günstige Pkw-Vollkaskoversicherung ermitteln
Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Pkw-Vollkaskoversicherung online zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier Ihre Pkw-Versicherung auch online abschließen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Pkw-Vollkaskoversicherung unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Pkw-Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Pkw-Versicherungsvergleich ist für
Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.
Die Pkw-Vollkaskoversicherung
Sie suchen eine günstige Pkw-Versicherung für Ihren Pkw?
Mithilfe unseres Vergleichsrechners finden Sie schnell und unkompliziert eine günstige Pkw-Versicherung. Der Rechner nimmt Ihnen eine Unmenge an Arbeit ab. Ein Onlinevergleich Kfz-Versicherung mit Pkw-Vollkaskoversicherung lohnt sich meist. Mehrere Tests haben bewiesen, dass die Pkw-Versicherung im Netz überwiegend günstiger ist, als das Angebot des Einfirmenvertreters vor Ort. Sie müssten bei jeder Gesellschaft einzeln anfragen und die verschiedenen Tarife miteinander vergleichen. In unserem Versicherungsvergleichsrechner haben mehrere Programmierer die Tarife, Beiträge und Bedingungen der Versicherungsgesellschaften eingegeben. Auf Grundlage dieser Datenvielfalt errechnet der Rechner in Sekundenschnelle dann die günstigsten Pkw-Versicherung für Sie. Dabei berücksichtigt er dann auch die Bedingungen der Vollkaskoversicherung, die sich aus den AKB ergeben:
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines versicherten Vollkasko-Ereignisses. Vom Versicherungsschutz in der Pkw-Vollkaskoversicherung sind auch dessen als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile umfasst und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).
In der Fahrzeugversicherung werden Schäden durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden sowie durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Pkw-Vollkaskoversicherung auch auf Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss. Eine Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung wird nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.