Pkw Versicherungsvergleich – günstige Pkw Versicherungen checken
Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Pkw-Versicherung online zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier die Pkw Versicherungen auch online abschließen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können. Bei Bedarf können Sie Pkw Versicherungen jedes Jahr wechseln, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser PKW-Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.
Der vorläufige Versicherungsschutz bei Pkw-Versicherungen
Der Versicherungsschutz beginnt bei den Pkw Versicherungen mit Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Beitrages und der Versicherungssteuer, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Soll der Versicherungsschutz schon vor Einlösung des Versicherungsscheines beginnen, bedarf es einer besonderen Zusage des Versicherers oder einer bevollmächtigten Person. (vorläufige Deckung)
Händigt der Versicherer die für die behördliche Zulassung notwendige Versicherungsbestätigung aus; und nennt er bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, gilt dies nur für die Kfz-Versicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief für die in § 23 genannten Fahrzeuge besteht Versicherungsschutz auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Diese müssen Sie im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren innerhalb des Bezirkes der für den Halter zuständigen Zulassungsbehörde und eines angrenzenden Zulassungsbezirkes ausführen. Das sind Rückfahrten von der Zulassungsbehörde nach Entfernung der Stempelplakette. Außerdem sind Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Abgasuntersuchung oder Zulassung versichert; wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.
Die vorläufige Deckung der Pkw Versicherungen enden mit der Einlösung des Versicherungsscheines. Die vorläufige Deckung in der Kfz-Versicherung tritt rückwirkend außer Kraft, wenn der Antrag unverändert angenommen, der Versicherungsschein aber nicht unverzüglich (d.h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins eingelöst wird und der Versicherungsnehmer die Verspätung zu vertreten hat.
Übt der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht aus, so endet die vorläufige Deckung dann mit Zugang des Widerrufs beim Versicherer. Dem Versicherer gebührt der Beitrag für die Zeit ab Versicherungsbeginn bis zum Zugang des Widerrufs. Der Versicherungsnehmer und der Versicherer sind berechtigt, die vorläufige Deckung zu kündigen. Dem Versicherer gebührt dann in diesem Falle der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallende anteilige Beitrag.